Auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen wird mit 1. Jänner 2012 die Rettungsgasse verpflichtend eingeführt. Dieser Beschluss ist im Ministerrat vom 24. Mai 2011 gefallen. Damit geht eine von der ASFINAG unterstützte langjährige Forderung der Einsatz- und Rettungsorganisationen in Erfüllung.
Fahrzeuglenker werden verpflichtet bei Stocken des Verkehrs eine Gasse zu bilden, um Einsatzfahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen.
Bei 2-streifigen Straßenabschnitten:
Die Fahrzeuglenker sind verpflichtet in der Mitte eine Gasse zu bilden
Bei 3 oder 4-streifigen Straßenabschnitten:
Die Fahrzeuglenker sind verpflichtet zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen eine Gasse zu bilden.
-Einsatzkräfte sind schneller und sicherer am Unfallort
-rascheres Eintreffen und Vorankommen der Einsatzfahrzeuge
-breitere Zufahrtsmöglichkeit für schwerere Einsatz- und Bergefahrzeuge
-keine Behinderung der Zufahrt durch liegen gebliebene defekte Fahrzeuge oder missbräuchliche Verwendung des
Pannenstreifens.
-Schnellere Versorgung von Verletzten
-Zeitgewinn von bis zu 4 Minuten (Erfahrungen aus dem Nachbarland Deutschland);
1 Minute = 10 Prozent mehr Überlebenschance, dass heißt, die Rettungsgasse steigert die Überlebenschancen um 40 Prozent.
-Klare und eindeutige Verhaltensregel für alle Verkehrsteilnehmer
-System existiert bereits in Nachbarländern
-einheitliches Prinzip mit den wesentlichen Nachbarländer Deutschland, Schweiz, Tschechien und Slowenien
-Die Rettungsgasse dient der Verkehrssicherheit.
Bitte versuchen Sie sich die neue Richtlinie schnell zu merken um eine reibungslose Umstellung zu erreichen damit die freiwilligen Helfer sicherer und schneller zum Umfallgeschenen vorkommen und die Überlebenschance der Verletzten erhöhen zu können!
(Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie - www.bmvit.gv.at)